vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückforderung der Normverbrauchsabgabedurch Käufer eines Kfz

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 1999, 576 Heft 21 v. 1.11.1999

BAO: § 240 Abs 3 , NoVAG: § 12 Abs 1

I) Bei Lieferung eines Kfz ist gemäß § 4 Abs 1 NoVAG der Unternehmer, der die Lieferung ausführt, Abgabenschuldner. Derjenige, auf den eine Abgabe den Parteienabmachungen oder den üblichen Wirtschaftsabläufen zufolge gewollt oder ungewollt überwälzt wird, ist nicht Partei des Abgabeverfahrens.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!