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Die steuerliche Behandlung von Katastrophenschäden

MMag. Peter Pülzl Mag. Dr. Alois Pircher InnsbruckÖStZ 1999, 474 Heft 18 v. 15.9.1999

Katastrophenschäden kommen als Betriebsausgaben, als Werbungskosten und darüber hinaus als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Vermögensverluste sind zwar als außergewöhnliche Belastung nach dem Gesetzeswortlaut nicht berücksichtigungsfähig, doch wäre das Gesetz im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Regelung anzupassen.

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