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Berufungssenat EuGH-vorlageberechtigt (Wanke, RdW 4/1998, 226)

ArtikelrundschauII. (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 1998, 302

Ausgangspunkt für die Überlegungen des Autors sind zwei Berufungsentscheidungen der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland, in denen die Vorlageberechtigung ausdrücklich bejaht wird und bei vom Berufungswerber behaupteter gleichzeitiger Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer Norm im Hinblick auf Art 140 Abs 7 B-VG der Erlassung einer abweisenden Berufungsentscheidung Vorrang vor einem Vorlagebeschluss eingeräumt wird.

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