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Steuerliche Behandlung von Pensionskassenbeiträgen und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

ErlassrundschauÖStZ 1998, 267

EStG: § 16 Abs 1 , § 26 Z 7

- Werden bestehende Ansprüche gekürzt und in der Folge in Form von Beiträgen an Pensionskassen wieder abgegolten, stellen derartige Beiträge keine Arbeitgeberbeiträge dar, sondern sind als Arbeitnehmerbeiträge zu qualifizieren.

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