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Erhöhte Gebühr für Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden (Fellner , RdW 9/1997, 517)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Verfahren, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1997, 520 Heft 23 v. 1.12.1997

Die erhöhten Gebühren für VfGH- und VwGH-Beschwerden (BGBl Nr I 88) sollen die Beschwerdeflut dämmen. Nach Auffassung des Autors lassen sie allerdings eine leichte Handhabung vermissen und werfen eine Reihe von Zweifelsfragen auf.

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