Tschechien hat in § 25 Abs1 lit w crEStG Unterkapitalisierungsregelungen eingeführt, die einen Gewinntransfer ins Ausland in Form von Zinszahlungen wesentlich eingeschränkt haben. Im Beitrag werden diese Unterkapitalisierungsregelungen im Detail dargestellt und deren Vereinbarkeit mit dem DBA Österreich - Tschechien überprüft.