Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Regelung des § 4 Abs 12 EStG idF StruktAnpG 1996 im Verhältnis zum Ausland. Er geht dabei insbesondere darauf ein, wie weit ausländische Körperschaften berührt sein können und wie sich diese Regelung zu den österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen verhält.