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Nachversteuerung der Mietzinsrücklage: Für Teilvermieter existenzbedrohend! (Hierhammer, SWK 28/1996, A 521)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1996, 583 Heft 24 v. 15.12.1996

Zur Entschärfung der „Progressionskeule“ im § 116 EStG idF StruktAnpG 1996 wird vorgeschlagen, entweder die gewinnerhöhende Auflösung der Mietzinsrücklage im Jahrestakt vorzuziehen oder die „Nachversteuerung“ mit einem Durchschnittssteuersatz zu ermöglichen.

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