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Stellt ein Bestellschein eine im Sinne der §§ 212 (1) HGB und 132 (1) BAO aufbewahrungspflichtige Unterlage dar? (Drabek/Reiter, FJ 10/1996, 223)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Verfahren, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1996, 582 Heft 24 v. 15.12.1996

Die Autoren untersuchen für nach Handelsrecht buchführungspflichtige Vollkaufleute die Frage, ob sich der Umfang der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen insoweit vermindern lässt, als nur solche, die einen betrieblichen Ablauf beenden, etwa Fakturen, aufbewahrt werden müssen oder sich aus dem Blickwinkel einer gesamthaften Betrachtungsweise die Aufbewahrung des gesamten für die Dokumentation notwendigen Schriftenmaterials (zB Bestellscheine) gebietet.

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