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Zeitpunkt der Rechtskraft eines Bescheides bei Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages (Rabensteiner, SWK 30/1996, A 558)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Verfahren, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1996, 582 Heft 24 v. 15.12.1996

Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vertritt die Rechtsansicht, dass der erstinstanzliche Bescheid mit Rechtskraft des Bescheides, mit dem die Berufung als zurückgenommen erklärt wurde, rechtskräftig wird.

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