Verteilt der Hersteller (Erstlieferant) an die Konsumenten Preisnachlass- oder Preiserstattungsgutscheine, kürzen diese Gutscheine die Bemessungsgrundlage des Herstellers. Damit ist die Rechtsprechung des VwGH zu „Treueprämien“ überholt.
Verteilt der Hersteller (Erstlieferant) an die Konsumenten Preisnachlass- oder Preiserstattungsgutscheine, kürzen diese Gutscheine die Bemessungsgrundlage des Herstellers. Damit ist die Rechtsprechung des VwGH zu „Treueprämien“ überholt.