§ 157 VersVG
Wird in einer Klage mit einem allgemein formulierten Begehren bereits auf das Absonderungsobjekt und die Geltendmachung der Befriedigung daraus hingewiesen, so ist darin das Begehren auf Zahlung bei Vollstreckung in den Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers als ein minus enthalten.

