vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entgeltanpassung nach Pkt 7 ÖNORM B 2110

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2026/124ÖJZ 2026, 416 - 420 Heft 7 v. 23.4.2026

Das Recht des Auftragnehmers, das Entgelt gem Pkt 7 ÖNORM B 2110 (idF 2013) anzupassen, setzt eine "Leistungsabweichung" iSd Pkt 3.7 und 3.8 ÖNORM B 2110 voraus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!