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Online-Glücksspielfälle - Klage gegen Geschäftsführer: Klägerstatut (sowie Klägergerichtsstand) zugunsten des Spielers zufolge Spielorts am gewöhnlichen Aufenthalt

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturChristoph BrennÖJZ 2026/41ÖJZ 2026, 308 - 309 Heft 5 v. 12.3.2026

Art 1 Abs 2 lit d Rom II-VO ist dahin auszulegen, dass eine deliktische Schadenersatzklage gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft aufgrund des Verstoßes gegen ein nach nationalem Recht bestehendes Verbot, der Öffentlichkeit Glücksspiele anzubieten, ohne über eine entsprechende Konzession zu verfügen, nicht in die Kategorie der außervertraglichen Schuldverhältnisse, die sich aus dem Gesellschaftsrecht ergeben, iS dieser Bestimmung fällt.

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