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Wirksame Rechtswahl: Beurteilungszeitpunkt ist Vertragsabschluss; keine nachträgliche Änderung des Vertragsstatuts

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturChristoph BrennÖJZ 2026/40ÖJZ 2026, 307 - 308 Heft 5 v. 12.3.2026

Art 6 Abs 1 VO 593/2008/EG (Rom I-VO) ist dahin auszulegen, dass er für einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einer Bank nicht gilt, wenn die in dieser Bestimmung genannten Anforderungen (lit a oder b) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erfüllt waren, aber später erfüllt werden.

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