§ 285 Abs 2 StPO
Eine analoge Anwendung des § 285 Abs 2 StPO zur Verlängerung der gegen Beschlüsse vorgesehenen 14-tägigen Rechtsmittelfrist kommt mangels Vorliegens einer Lücke nicht in Betracht.
14 Os 85/25v
§ 285 Abs 2 StPO
Eine analoge Anwendung des § 285 Abs 2 StPO zur Verlängerung der gegen Beschlüsse vorgesehenen 14-tägigen Rechtsmittelfrist kommt mangels Vorliegens einer Lücke nicht in Betracht.
14 Os 85/25v
