Art 8 Abs 1 Rom I-VO
Die Notwendigkeit der Einbeziehung kollektivvertraglicher Regelungen in den Günstigkeitsvergleich des Art 8 Abs 1 Rom I-VO ergibt sich schon aus dem Zweck der Regelung, die verhindern will, dass dem Arbeitnehmer durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Bestimmungen des nationalen Rechts entzogen wird.

