vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Aufklärungspflicht des Reisevermittlers

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2026/30ÖJZ 2026, 114 Heft 2 v. 23.1.2026

§ 1295 ABGB

Der Reisevermittler (das Reisebüro) hat gegenüber dem Reisenden eigene Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag. Diese beinhalten auch die Pflicht, über eine Reiseversicherung zu informieren.

Die Auslegung des Reisevermittlungsvertrags durch das BerG, dieser beinhalte die Nebenpflicht des Reisevermittlers, die Reisende rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass der Umfang des Versicherungsschutzes in der Reiserücktrittsversicherung geringer ist, wenn der Versicherungsvertrag nicht innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen wird (kein Risikoschutz für Reiserücktritt wegen Schwangerschaft), ist nicht unvertretbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!