Das 15. EU-Sanktionspaket untersagt die Vollstreckung russischer Urteile in der EU, wenn diese auf Art 248 APO beruhen - eine Norm, die russischen Gerichten trotz ausländischer Schieds- oder Gerichtsstandvereinbarungen ausschließliche Zuständigkeit zuspricht und durch Anti-Suit- und Anti-Arbitration-Injunctions flankiert wird. Der neue Art 11c Abs 1 VO (EU) 833/2014 schützt EU-Unternehmen nunmehr innerhalb der EU, während in Drittstaaten weiterhin ein hohes Vollstreckungsrisiko bestehen bleibt.