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"Zweifelsfrei" bedeutet "ohne Zweifel"

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/160ÖJZ 2025, 489 Heft 8 v. 13.5.2025

§ 56 WEG

Die Frage, ob sich der Nutzwert eines im Zubehör-Wohnungseigentum stehenden Abstellplatzes "zweifelsfrei" aus der früheren Nutzwertermittlung ergibt, lässt sich nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls beantworten.

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