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Fake-"Wirtshausbrief" als unzulässige Meinungsäußerung

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/152ÖJZ 2025, 476 - 479 Heft 8 v. 13.5.2025

§ 43 ABGB

Eine Parodie/Satire setzt voraus, dass der Leser, Hörer oder Betrachter erkennt, dass sie der Meinungs- und Äußerungsfreiheit des Parodisten entspringt.

4 Ob 192/24z

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