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Zur Berechnung des Verdienstentgangs

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/96ÖJZ 2025, 305 Heft 5 v. 13.3.2025

§ 1325 ABGB

Der Geschädigte ist in Bezug auf seinen Verdienstentgang grds so zu stellen, wie er stünde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Schaden ist daher durch eine Differenzrechnung zu ermitteln, bei der das hypothetische Einkommen ohne das schädigende Ereignis mit dem tatsächlich nach dem schädigenden Ereignis erzielten Einkommen verglichen wird.

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