Das Abstammungsrecht im ABGB musste mit 1. 1. 2024 erneut als Folge eines Erk des VfGH angepasst werden. Die neu geschaffene Rechtsfigur der nicht-medizinisch unterstützten Fortpflanzung kommt vollkommen ohne Form-, Aufklärungs-, Prüf- und Dokumentationspflichten aus. Der Gesetzgeber hat dabei tief in bestehende Strukturprinzipien des Abstammungsrechts eingegriffen und insb das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung faktisch beseitigt. Das ist grundrechtlich genauso problematisch wie der Ausschluss der Lebensgemeinschaft von der nicht-medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Dazu kommt die nunmehr leicht mögliche Umgehung der Stiefkindadoption und ein drohender Attraktivitätsverlust der medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Der Beitrag analysiert kritisch die neue Rechtslage.