Mit dem zur Begutachtung bis 29. 1. 2025 vorgelegten Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geändert werden .