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Tätlicher Angriff auf einen Beamten

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/82ÖJZ 2025, 255 - 256 Heft 4 v. 18.2.2025

§ 270 Abs 1 StGB

Für einen tätlichen Angriff nach § 270 Abs 1 StGB genügt bloße unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung.

12 Os 67/24f

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