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Freie Fahrt für freie Bürger

EditorialAufsatzStefan Perner, Martin SpitzerÖJZ 2025/20ÖJZ 2025, 129 Heft 3 v. 4.2.2025

Dass sich das Straßenverkehrsrecht der Zeit anpassen muss, wird niemand bestreiten. Dass etwa die behördlich festgesetzten Höchstgeschwindigkeiten nicht mehr wie vor einem Jahrhundert 15 km/h im Ortsgebiet und 45 km/h bei Überlandfahrten betragen können, um "dem Geschwindigkeitswahnsinn" vorzubeugen (V des Ministeriums für Inneres vom 28.

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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