Die pflichtteilsrechtlichen Auswirkungen der Anwachsung nach dem WEG beschäftigen die Literatur bereits seit Erlass des WEG 1975. Seit der Wohnrechtsnovelle 2006, bei der der Regelungsgehalt des heutigen § 14 WEG umfassend geändert wurde, ist fraglich, auf welcher Grundlage die Pflichtteile zu berechnen sind, wenn der Übernehmer gem § 14 Abs 3 Satz 2 WEG zu einem privilegierten Preis erwirbt. In 2 Ob 123/24p musste sich erstmalig auch der OGH mit dieser Frage auseinandersetzen. Mit dem vorliegenden Beitrag werden die Kernaspekte der Thematik untersucht und schließlich das Ergebnis des OGH einer Würdigung unterzogen.

