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Zur "unmittelbaren Einwirkung" von Hagel in der Sturmschadenversicherung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2025/235ÖJZ 2025, 757 - 759 Heft 12 v. 20.8.2025

Art 1.1.2, 2.4 AStB 2002

Die spezifische Gefährlichkeit der versicherten Gefahr "Hagel" liegt darin, dass feste Körper von nicht unerheblicher Größe aus großer Höhe auf die Erde fallen und dadurch Schäden verursachen können. Das ist daher als seine unmittelbare Einwirkung anzusehen. Sobald der Hagel auf der Erde zu liegen gekommen ist, besteht diese Gefahr nicht mehr.

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