Anhand aktueller Beispiele legt der Beitrag dar, welche Instrumente Geschädigten zur Ausräumung von Unklarheiten betreffend Passivlegitimation und Anspruchsgrundlage (ABGB, AHG) zur Verfügung stehen und welche Rolle das Instrument des "Scheinorgans" einnimmt. Dabei wird gezeigt, dass zwischen zwei dogmatischen Ansätzen differenziert werden kann, namentlich der objektiven Auslegung des Handelns "in Vollziehung der Gesetze" als notwendigem inneren Zusammenhang und dem Schutz des Vertrauens in den äußeren Anschein einer Organhandlung.