Das ABGB ist über 200 Jahre alt, es enthält aber mittlerweile sehr viele teils oder vollständig reformierte Passagen. Gesellschaftspolitischer Anpassungsbedarf hat zur beinahe vollständigen Umwälzung des Familien- und Erbrechts geführt, aber auch sonst kam es zu großflächigen Veränderungen, begonnen mit den Teilnovellen 1914 - 1916 über europäisch angestoßene Veränderungen (zB im Gewährleistungsrecht) bis hin zur Reform ganzer Vertragstypen (zB im Kreditrecht).