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Beleidigung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/206ÖJZ 2025, 634 Heft 10 v. 25.6.2025

§ 115 Abs 2 StGB

Werden durch eine Tat mehrere Personen zugleich beschimpft oder verspottet, so sind sie alle gleichermaßen Beleidigte. Zur Strafbarkeit nach § 115 Abs 1 StGB ist es in einem solchen Fall erforderlich, dass auch mindestens drei nicht von der Beleidigung betroffene Personen gegenwärtig sind.

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