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Zur Haftung des Gerichtssachverständigen

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2024/83ÖJZ 2024, 288 - 289 Heft 5 v. 14.3.2024

§ 1299 ABGB

Für die Frage der Haftung eines Sachverständigen für ein unrichtiges Gutachten im Prozess ist allein maßgeblich, welchen Einfluss ein sachlich richtiges Gutachten auf die Entscheidung gehabt hätte. Nicht zu prüfen ist, wie das Urteil im Vorprozess richtigerweise hätte lauten müssen.

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