A Privatwirtschaftsverwaltung und "Nichtverwaltung"
Während die Abgrenzung zwischen Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung heute weitgehend geklärt ist, hat das COFAG-Erkenntnis gezeigt, dass dies für das Verhältnis der Privatwirtschaftsverwaltung gegenüber der "Nichtverwaltung" in Ausgliederungszusammenhängen nicht gilt bzw gegolten hat.