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"Anführung" bedeutet nicht Vorkommen von Beweismitteln

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/264ÖJZ 2024, 898 Heft 14 v. 4.10.2024

§ 245 Abs 1 zweiter Satz StPO (§ 258 Abs 1, § 281 Abs 1 Z 5 zweiter Fall StPO)

Durch Vorhalt von Aktenstücken bei der Vernehmung des Angekl kommen diese nicht erörterungsbedürftig in der HV vor.

14 Os 133/23z

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