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Wann sind mangelhafte Notariatsakte zivilrechtlich unwirksam?

BeitragAufsatzPeter BydlinskiÖJZ 2024/135ÖJZ 2024, 784 - 789 Heft 13 v. 11.9.2024

Ein Verstoß gegen bestimmte gesetzliche Vorgaben, die die Notariatsordnung festlegt, hat für die entstandene Notariatsurkunde die fehlende Kraft einer öffentlichen Urkunde zur Folge. Die herrschende - insb von der Rsp vertretene - Ansicht, wonach hieraus automatisch auch zivilrechtliche Unwirksamkeit des notariatsaktspflichtigen Rechtsgeschäfts folgt, wird in diesem Beitrag einer kritischen Analyse unterzogen, die zu ersten rechtspolitischen Überlegungen überleitet.

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