Mit "Begriffe der StPO und des Art 90a B-VG" (ÖJZ 2024, 537) sollten die Struktur des Ermittlungsverfahrens als Teil des Gesamtsystems und die verfassungsrechtlichen Vorgaben sichtbar gemacht werden. Nun sollen spezielle Problemfelder begrifflich aufgehellt werden, um geordneten Diskurs zu erleichtern. Im Einzelnen geht es um der nach Organisations- und Prozessrecht, Ermessensentscheidung über auf (§ 1 DSG), Befugnisgrenzen beim , Entscheidungen , nach § 6 Abs 4 SNG, das Verhältnis von Datenlöschung und Datenverwendung , zuletzt generell um Willkür im Diskurs.