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Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2024/204ÖJZ 2024, 703 - 704 Heft 11 v. 31.7.2024

§ 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO

Nichtigkeit aus Z 11 zweiter Fall liegt vor, wenn die Gefährlichkeitsprognose eine der in § 21 Abs 1 StGB genannten Erkenntnisquellen (Person und Zustand des Rechtsbrechers sowie Art der Tat) vernachlässigt. Eine Bekämpfung aus Z 5 des § 281 Abs 1 StPO steht in Verbindung mit dem ersten, nicht jedoch mit dem zweiten Fall des § 281 Abs 1 Z 11 StPO offen.

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