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Verwalter in Exekutionssachen und Insolvenz des Verpflichteten

Schwerpunkt 65. Geburtstag von Robert FucikAufsatzAndreas KonecnyÖJZ 2024/98ÖJZ 2024, 598 - 600 Heft 10 v. 27.6.2024

Verwalter in Exekutionssachen und Insolvenz des Verpflichteten (FN 1)

A Einleitung

Zwangsverwalter sah die EO immer vor. Aber seit der Gesamtreform des Exekutionsrechts, der GREx, (FN 2) gibt es den Verwalter in Exekutionssachen mit breitem Aufgabenbereich bei erweiterten Exekutionspaketen, bei der Forderungsexekution und bei der Exekution auf Vermögensrechte (s nur §§ 20, 289, 327 und 330 EO).

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