Verwalter in Exekutionssachen und Insolvenz des Verpflichteten (FN 1)
A Einleitung
Zwangsverwalter sah die EO immer vor. Aber seit der Gesamtreform des Exekutionsrechts, der GREx, (FN 2) gibt es den Verwalter in Exekutionssachen mit breitem Aufgabenbereich bei erweiterten Exekutionspaketen, bei der Forderungsexekution und bei der Exekution auf Vermögensrechte (s nur §§ 20, 289, 327 und 330 EO).