A Vorgeschichte
Nach Art 82 DSGVO hat "jede Person", der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO "ein materieller oder immaterieller Schaden" entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz. (FN 1) Schadenersatz für ideelle Schäden gebührt daher ohne weiteres für das Verbreiten eines Sexvideos im Internet, (FN 2) das heimliche Filmen in der Umkleidekabine (FN 3