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Betrug durch Täuschung einer Behörde

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/93ÖJZ 2023, 313 Heft 5 v. 28.3.2023

§ 146 StGB

Vorsätzliche falsche Angaben einer Partei gegenüber dem Gericht zur Erlangung vermögensrechtlicher Leistungen sind auch dann als Täuschung über Tatsachen zu beurteilen, wenn das Gericht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet ist und wenn keine falschen Beweismittel und Bescheinigungsmittel aufgeboten wurden.

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