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Corona-Kurzarbeit: Kein individueller Kündigungsschutz

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2022/29ÖJZ 2022, 279 - 282 Heft 5 v. 28.2.2022

§ 37b AMSG

Aus der Bestimmung des § 37b AMSG (hier: iZm den konkret abgeschlossenen Kurzarbeitsvereinbarungen) ergibt sich keine Unwirksamkeit einer während der Kurzarbeit oder der Behaltefrist ausgesprochenen Kündigung. Die Förderung ist aber im Rahmen einer allfälligen Kündigungsanfechtung bei der Beurteilung des Vorliegens "betrieblicher Erfordernisse" für die Kündigung (§ 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG) zu berücksichtigen.

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