Mit 1. 1. 2022 wurde in Österreich ein gänzlich neues Gewährleistungsrecht für die digital economy eingeführt. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Grundstruktur des neuen Rechts und analysiert systematische Grundfragen, mit denen die Praxis in Zukunft befasst sein wird.(, Obligationenrecht I [1851] 302)
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