Zuletzt haben Persönlichkeiten der Spitzenpolitik explizit oder implizit angesichts einer Durchsuchungs- und Sicherstellungsanordnung mit umfangreicher Würdigung vorliegender Ergebnisse (und pauschal darauf verweisender gerichtlicher Bewilligung der Durchsuchung) (FN ) andere Spitzenpolitiker aufgefordert, in diesem Ermittlungsverfahren zu respektieren. Da Staatsanwälte als " (Art 90a B-VG), stellt sich die Frage nach deren Befugnis zu gerichtsförmiger Verlautbarung von Verdachtsannahmen. Weiters fragt sich, ob Staatsanwälte die Mitwirkung der Kriminalpolizei beim Einsatz von Zwangsmitteln ausschalten und nach suchen lassen dürfen und wann sie zur Auswertung von Datenträgern Sachverständige bestellen müssen. (FN )