§ 37 IO
Das Anfechtungsmonopol des Insolvenzverwalters hindert die (entgeltliche) Abtretung von Anfechtungsansprüchen nicht. Eine solche Abtretung ist zulässig und wirksam. Auf die Angemessenheit des Abtretungspreises kommt es dabei nicht an.
§ 37 IO
Das Anfechtungsmonopol des Insolvenzverwalters hindert die (entgeltliche) Abtretung von Anfechtungsansprüchen nicht. Eine solche Abtretung ist zulässig und wirksam. Auf die Angemessenheit des Abtretungspreises kommt es dabei nicht an.