Obwohl das VbVG seit mittlerweile mehr als zehn Jahren in Kraft ist, treten im Zusammenhang mit diesem Gesetz immer wieder ungeklärte Fragen auf. So etwa jene, ob und - wenn ja - unter welchen Voraussetzungen einem beschuldigten Verband Verfahrenshilfe gewährt werden kann. Bezüglich der Gewährung von Verfahrenshilfe für juristische Personen ist auch nicht geklärt, ob einem am Adhäsionsverfahren teilnehmenden Verband Verfahrenshilfe gewährt werden kann.