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Kostenersatz nach Annullierung eines Flugs

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/30ÖJZ 2019, 220 - 223 Heft 5 v. 25.2.2019

Art 5, 8 VO (EG) 261/2004 (EU-FluggastVO)

Die laut Art 8 EU-FluggastVO zu gewährenden Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Annullierung eines Flugs erfordern ein konkretes Angebot einer Ersatzbeförderung (unter vergleichbaren Reisebedingungen); nur anhand eines solchen Angebots lässt sich beurteilen, ob das Luftfahrtunternehmen seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

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