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RMAnmeldung muss bekämpftes U erkennen lassen

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/139ÖJZ 2019, 842 Heft 18 v. 9.9.2019

Stets muss klar sein, auf welches U sich die RMAnmeldung bezieht. Daher ist im Fall gemeinsamer Verfahrensführung bei Anmeldung zu Prot durch einen nach § 15 Abs 1 zweiter Satz, § 24 VbVG legitimierten Verband erforderlichenfalls klarzustellen, ob sich die Anmeldung auf das U gegen Verband oder natürliche Person bezieht.

13 Os 32/19h

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