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Rechtsschutz: Kinder (Alter bis 27, "in Ausbildung" und "nicht selbsterhaltungsfähig") sind mitversichert

VersicherungsrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2012/134EvBl 2012, 917 - 920 Heft 20 v. 15.10.2010

Zusammenfassung: Das Höchstgericht erhellt mit seiner Entscheidung die Frage inhaltlich, unter welchen gegebenen Voraussetzungen erwachsene Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert sind und zeigt dahingehend in Hinblick auf deren Selbsterhaltungsfähigkeit einschlägige Kriterien auf.

Rechtsgrundlagen: Art 5.1.3. ARB 2003

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