Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung geht der OGH der Frage klärend auf den Grund, ob in sozialversicherungsrechtlichem Kontext eine Kostenerstattungsklage gegen die Ablehnung einer Heilmittelgewährung zulässig ist. Sind die Ansprüche auf Kostenerstattung sowie auf Sachleistung im sozialgerichtlichen Verfahren in concreto durchsetzbar?
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 1 ASGG; (§ 367 Abs 1 Z 2 ASVG