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Lenkerauskunft

MenschenrechteJudikaturDr. Wolf Okresek, Sekt.-Chef im BKA i.R.MRK 2010/7ÖJZ 2010, 782 - 783 Heft 17 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Vorliegende Beschwerde thematisiert die Weigerung der Lenkerauskunft und deren verfahrensrechtliche Folgen vor dem UVS. Fraglich war, ob im Falle einer Nichtvornahme der Benennung des Fahrzeuglenkers zur vermeintlichen Tatzeit die Beweislast von der Anklage auf den Beklagten vorgenommen und die Verantwortung der Verfahrensführung dem Beschwerdeführer aufgezwungen wurde.

Rechtsgrundlagen: Art 6 EMRK

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